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VG München, 20.01.2016 - M 9 K 15.1459 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Klagebefugnis gegen Kündigung eines Mietverhältnisses
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.06.1996 - 8 B 50.96
Klage eines Mieters gegen eine dem Vermieter erteilte …
Auszug aus VG München, 20.01.2016 - M 9 K 15.1459
Die Kammer folgt der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach der Mieter eine erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung mangels Klagebefugnis nicht anfechten kann, weil die mit dem Genehmigungsvorbehalt beabsichtigte behördliche Kontrolle ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Wohnungsversorgung der Bevölkerung dient und deshalb keinen verwaltungsrechtlichen Drittschutz gewährt (BVerwG, U. v. 22.4.1994 - 8 C 29/92 - und B. v. 21.6.1996 - 8 B 50/96; BayVGH, B. v. 9.6.1999 - 25 ZB 99.511 -) .
- VG Berlin, 08.05.2023 - 19 L 93.23 Ein subjektives Recht auf Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots besteht indes nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29/92 -, juris Rn. 33 ff. zum bundesrechtlichen Zweckentfremdungsverbot des Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG [Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs]; vgl. auch VG München, Urteil vom 20. Januar 2016 - M 9 K 15.1459 - juris Rn. 16).